HÄUFIGSTE FRAGEN

Die 10 häufigsten Fragen zur Abgeltungssteuer

Welcher Steuersatz gilt in Zukunft?
Für alle Investitionen nach dem 31.12.2008, gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinne ein einheitlicher, pauschaler Steuersatz von 25 Prozent. Mit ihm ist grundsätzlich die Einkommensteuer abgegolten.

Wird weiterhin der Solidaritätszuschlag berechnet?
Ja. Die tatsächliche Steuerbelastung beträgt daher bis zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages 26,375 Prozent.

Ist zusätzlich Kirchensteuer zu zahlen?
Wer bisher Kirchensteuer zahlt, muss auch nach 2008 weiterhin mit acht oder neun Prozent zusätzliche Belastung rechnen.

Entfällt die Spekulationsfrist?
Ja. Unabhängig von der Haltedauer muss der Anleger ab 2009 grundsätzlich ein Viertel des realisierten Gewinnes an den Fiskus abtreten (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer). Dennoch unterliegen alle Investitionen, die noch heute getätigt werden, der alten Regelung und sind somit steuerfrei. Deshalb sollten Sie jetzt handeln!

Können Anleger einen Freistellungsantrag erteilen?
In Höhe des Sparerfreibetrages können Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen. So fällt bis zu Kapitalerträgen in dieser Höhe keine Abgeltungssteuer an.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?
Für sämtliche Kapitalerträge gilt ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person. Bei Zusammenveranlagten beträgt er 1.602 Euro.

Erkennt das Finanzamt Werbungskosten an?
Grundsätzlich können Werbungskosten, wie beispielsweise Depotgebühren, Fachliteratur, Börsenzeitschriften oder PC-Programme nicht mehr angesetzt werden. Lediglich die Anschaffungskosten für ein Wertpapier kann man weiterhin geltend machen.

Was passiert mit alten Wertpapieren?
Realisiert ein Anleger mit Investments, die er vor dem Stichtag gekauft hat, zu einem späteren Zeitpunkt Gewinne, fällt keine Abgeltungssteuer an. Voraussetzung: Die einjährige Spekulationsfrist muss abgelaufen sein. Dies ist die Chance für alle Langfristanleger, denn wer jetzt noch anlegt, der kann zu einem beliebigen Zeitpunkt Gewinne steuerfrei einstreichen. Und nowinta zeigt Ihnen darüber hinaus noch wie sie auch bei Investitionen nach 2009 steueroptimiert profitieren können.

Wie kann ich mein Depot langfristig steueroptimiert ausrichten?
Das typische Auf und Ab der Börsen macht zu gegebener Zeit Anpassungen im Portfolio nötig. Diese Umschichtungen ersparen sich Anleger, die auf eine steueroptimierte Vermögensverwaltung setzen. Mit einer solchen Lösung können Sie langfristig über alle Höhen und Tiefen der Kapitalmärkte optimal investieren, denn Umschichtungen innerhalb eines solchen Depots lösen keine Abgeltungssteuer aus. Das Management kann nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital reinvestieren.

Wie kann Ihnen nowinta behilflich sein?
Im Gegensatz zur Bank besteht kein Interessenskonflikt zwischen unseren Kunden und nowinta. Ihr Erfolg ist gleichzeitig unser Erfolg. Deshalb basiert unsere unabhängige Produktempfehlung ausschließlich auf den Zielen unserer Kunden. Das nowinta-Expertenteam bietet Ihnen im Hinblick auf die Abgeltungssteuer und auch darüber hinaus intelligente Lösungen für Ihren Vermögensaufbau.

Sind Sie neugierig geworden? Sie erreichen uns täglich unter 07361 9123 0.

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